Hinweisgeber

 

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Informationen zu Meldungen, Beschwerden und Hinweisen an die
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG*


Wer kann melden?
Jeder. Das Beschwerde- und Melde-Kontaktformular ist für jeden zugänglich.
Beschäftigte von GFG und von Unterauftragsnehmern können melden.
Und Menschen, die in Fragen des Umweltschutzes oder von Menschenrechten von den Aktivitäten von GFG betroffen sind.

Was kann ich melden?
Jeden Verdacht auf einen echten oder vermuteten Verstoß von GFG gegen Gesetze.
Zum Beispiel: Verstoß gegen Strafrecht, gegen Umweltschutz, gegen Arbeitsschutz, gegen Menschenrechte.
Bitte geben Sie nur eine Meldung ab, wenn Sie denken, dass es wahr ist und stimmt.

Wer kümmert sich um meine Meldung?
Frau Eichhorst wird sich in einem ersten Schritt um Ihre Meldung kümmern. Je nachdem, welches Thema betroffen ist, wird sie sich mit einem weiteren Mitarbeiter bei GFG besprechen.


Wird meine Meldung und Identität vertraulich behandelt?
Ja.
Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies nötig ist und rechtlich erlaubt.

Kann ich anonym melden?
Ja.
Allerdings: wenn Sie anonym melden, können wir Ihnen keine Rückfragen zu Ihrer Meldung stellen. Das kann es schwer machen, mögliche Missstände zu verbessern oder zu beseitigen. Wir behandeln Ihre Meldung vertraulich und werden Sie schützen. Deshalb hilft es, wenn Sie uns Ihren Namen nennen.

Was passiert, wenn ich meine Meldung abgegeben habe?
Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten gegeben haben, dann erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass wir Ihre Meldung bekommen haben.
Wir prüfen den Inhalt Ihrer Meldung und entscheiden, was damit zu tun ist. Zum Beispiel:
- Weiterleitung an eine Fachabteilung zur weiteren Aufklärung oder Beseitigung eines Problems, das Sie gemeldet haben.
- Weitere Aufklärung, um die Fakten zu verstehen, zum Beispiel Prüfung von Dokumenten oder Befragung von möglichen Zeugen.
- Möglicherweise Weiterleitung an die Polizei.
- Möglicherweise nichts weiter, wenn wir kein Problem feststellen können.
- Möglicherweise auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel Kündigung, Abmahnung oder Versetzung von Beschäftigten, die schwerwiegende Fehler gemacht oder gegen Recht verstoßen haben.
Wenn es möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von 3 Monaten darüber informieren, was wir gemacht haben.

Werden alle Meldungen bearbeitet?
Ja.
Manchmal gibt es nicht genug Informationen in der Meldung, dann werden wir Sie kontaktieren, wenn das möglich ist.

Bin ich geschützt, wenn ich eine Meldung mache?
Ja.
Jeder, der an der Aufklärung einer Meldung beteiligt ist, muss fair, ohne Vorurteile und mit Respekt vorgehen. Niemand darf Ihren Namen ohne Grund weitergeben. Auch andere Informationen werden vertraulich behandelt.
Das Wichtigste: GFG erlaubt keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie als Meldender! Das bedeutet: keine Bestrafung oder Abmahnung oder Versetzung, weil Sie hier eine Meldung gemacht haben. Wenn Sie denken, dass das doch passiert, melden Sie sich bitte sofort bei uns.


* Dieses Dokument dient zugleich als Beschwerdeverfahrensordnung nach § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG

Fockestrasse 3
30827 Garbsen

Tel: 05 13 1 / 46 96 0
Fax: 05 13 1 / 46 96 96

info@gfg-gebaeudedienste.de

Anschrift / Kontakt

GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Fockestrasse 3
30827 Garbsen

Telefon: 05 13 1 / 46 96 0
Telefax: 05 13 1 / 46 96 96

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Zentrale in Garbsen

GFG Ges. für Gebäudedienste GmbH  & Co. KG
Fockestrasse 3
30827 Garbsen

 

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